Das Vorsorgeangebot für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter.
Während Ihrer Ausbildung als Beamtin/Beamter auf Widerruf sind Sie bereits beihilfeberechtigt. Was bedeutet das?
Ihr Dienstherr beteiligt sich an den tatsächlich entstandenen Kosten in Krankheits-, Pflege-, Geburtsund Todesfällen. Sie erhalten also nicht wie eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer einen Zuschuss zum monatlichen Krankenversicherungsbeitrag, sondern bekommen einen Teil Ihrer jeweiligen Arzt oder Krankenhausrechnung als Beihilfe erstattet. Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach der jeweiligen Beihilfevorschrift (Bundes- oder Landesbeihilfe) und nach Ihrem Familienstand.
Optimal abgestimmt auf Ihre persönliche Situation und Ihren Beihilfeanspruch bietet Ihnen die DBV ein maßgeschneidertes Angebot mit umfangreichen Leistungen, günstigen Beiträgen und ausgezeichnetem medizinischem Service. Das Topangebot für Beihilfeberechtigte des Bundes und der Länder ist der Tarif Vision B.
Vision B bietet Ihnen folgende Vorteile:
• Behandlung als Privatpatient und freie Wahl des Arztes, Facharztes, Psychotherapeuten oder Heilpraktikers.
• Freie Wahl des Krankenhauses und nach Wunsch Unterbringung im 1- oder 2-Bett-Zimmer sowie Chefarztbehandlung (Tarif BW2, BWE).
• Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersbegrenzung.
• Weltweiter Versicherungsschutz bei Auslandsreisen bis zu 6 Monaten für alle Behandlungen, die dort akut notwendig werden.
• Übersichtliche schriftliche Abrechnung im Leistungsfall.
Weitere Informationen und Lösungen zur Dienstunfähigkeitsversicherung, private Altersvorsorge oder die Privathaftpflicht speziell für LehramtsanwärterInnen entnehmen Sie unserer Broschüre.